Zustiftungen für den Naturschutz
Stiftungen können uns in Form von Zustiftungen für den Naturschutz unterstützen. Grundsätzlich sind Zustiftungen erst ab 10.000€ möglich, geringere Beiträge nehmen wir sehr gerne in Form von Spenden an.
Der Unterschied zwischen Spenden und Zustiftungen liegt vor allem in der Fristigkeit der Verwendung. Zustiftungen können steuerlich innerhalb der jeweils folgenden 10 Jahre in freier Aufteilung abgesetzt werden, bei Spenden ist das so nicht möglich.
Zustiftungen an uns sind möglich in Form von:
- Geldüberweisungen
- Grundstücken und Liegenschaften
- Aktien oder Wertpapieren
- Dienstleistungen
- Mit Gutachten unterlegten Werten
Grundsätzlich sind Zustiftungen zu jederzeit möglich, sie können zu Lebzeiten oder durch testamentarische Verfügung bewirkt werden.
Die Stiftung Erdheilungsplätze ist von Körperschafts-, Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit.